1. Jeder Schütze ist für die allgemeine und für die eigene Sicherheit verantwortlich.

2. Alle Personen am Schießstand haben Sicherheitsbrillen und Gehörschutz zu verwenden!

3. Die Eingangstüren müssen während des Schießens geschlossen bleiben.

4. NUR Inhaber eines Waffenpasses dürfen die Schießstätte mit geladener Waffe betreten und verlassen.

5. Bei öffentlichem Schießbetrieb darf nur vom Schützenstand stehend oder sitzend geschossen werden.

6. Jeder Schütze ist selbst für seine abgegebenen Schüsse verantwortlich.

7. Es darf nur mit Faustfeuerwaffen geschossen werden und nur geeignete und ungefährliche Ziele verwendet werden.

8. Beim Laden / Entladen einer Waffe muss der Lauf Richtung Kugelfang gehalten werden.

9. Das Umdrehen am Schießstand mit geladener Waffe ist verboten.

10. Waffen dürfen nur ungeladen, mit offenem Verschluss und ohne Magazin (Pistolen) oder ausgeschwenkter Trommel (Revolver) abgelegt werden.

11. Fremde Waffen dürfen nur mit Bewilligung des Besitzers berührt werden.

12. Gäste und außerordentliche Mitglieder dürfen nur in Begleitung eines Mitgliedes die Schießstätte benützen.

13. Personen (Mitglieder oder Gäste), die keine Waffendokumente besitzen, dürfen nur unter Aufsicht eines Mitgliedes, welches diese Voraussetzungen erfüllt, die Schießstätte benützen.

14. Personen, über die ein behördliches Waffenverbot verhängt wurde, dürfen die Schießstätte nicht benützen

15. Personen, deren auffälliges Gehaben (alkoholisiert, aggressiv, ...) die Sicherheit gefährden, Ruhe und Konzentration der Schützen stören oder durch Verständigungsschwierigkeiten Anweisungen teilweise oder gar nicht verstehen, sind vom Schießbetrieb auszuschließen und/oder vom Schießstand zu verweisen.

16. Die Schützen haben den Anordnungen der Weisungsbevollmächtigten, am Stand auch der Standaufsicht, unbedingt Folge zu leisten

17. Vor dem Verlassen der Schießstätte ist die vorgesehene Ordnung wiederherzustellen (Entsorgen von Hülsen, Papierabfällen usw.) undetwaige Schäden sind unverzüglich der Vereinsführung zu melden.