Diese vier Mitglieder sind im Führungsteam des SV Wagramland für Bewerbe und Vergleichsschießen zuständig. Sie fordern uns mit einem abwechslungsreichen und anspruchsvollen Programm bei zahlreichen Vergleichsschießen mit möglichst vielfältigen Waffengattungen.
Ihnen zur Seite stehen viele Mitglieder als Standaufsichten und sorgen für einen sicheren Ablauf bei Übungen, Bewerben und Veranstaltungen. Unsere Gäste schätzen ihren fachmännischen Rat.

Erich Richter

Erich RichterSchießsportleiter
‭+43 664 107 84 65
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Manfred Hofinger

Manfred HofingerSchießsportleitung
+43 664 1168886‬
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Mario Fiegl

Mario FieglKassier Stellvertreter
+43 664 9202803
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Norbert Paschinger

Norbert PaschingerSchützenmeister
‭+43 680 2256861
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Die anschließend angeführten Kommandos der Standaufsicht werden jedoch nur bei Bewerben wie Cup, Bezirks-, Landes-, und Staatsmeisterschaft in dieser Form verwendet:

Stand besetzen!
Die Schützen können ihre zugewiesenen Stände beziehen und die Ausrüstung kann vorbereitet werden. Anschlagübungen mit leerer Waffe sind erlaubt, jedoch keine Trockenschüsse.

Ansage der Schussserie und der Serienzeit!
5 Patronen (Schuss) laden und fertigmachen!
Die Waffe befindet sich nun im „ready Zustand“ – Abstützen ist erlaubt.

Sind sie bereit?
Es hat der Schütze seine Startposition mit der Waffe im 45 Grad Anschlag einzunehmen.
Wenn innerhalb von 3 sec. kein Einwand durch einen Schützen „not ready“ erfolgt, wird das Kommando

Achtung!
gegeben. Nach diesem Kommando darf die Startposition nicht mehr verändert werden und bei Wendeanlagen drehen sich die Scheiben weg.

Start!
Bei Wendeanlagen erscheinen die Scheiben (bei Standscheiben ein akustischer Pfiff). Der Schütze schießt seine Serie.

Stopp!
Das Kommando erfolgt nach vorgesehener Zeit, die Wendescheiben drehen weg oder ein akustischer Pfiff bei Standscheiben.

Sicherheit – Trefferaufnahme!
Nach diesem Kommando ist ein Hantieren mit Waffe, Munition oder Hülsen ausnahmslos verboten und führt beim Zuwiderhandeln des Schützen zur Disqualifikation.

Stand räumen!
Erst jetzt dürfen die entladenen Waffen in Behältnisse gegeben und alle Ausrüstungsgegenstände weggeräumt werden.